16. Januar 2012
Was darf der Vermieter eigentlich bei den Nebenkosten anrechnen? Auf den ersten Blick eine ganze Menge. Auf den zweiten Blick aber kommt es auch hier auf die Formulierung an - und da verstecken sich nicht selten auch einmal ungültige Klauseln im Mietvertrag.
Dabei gelten strenge Bestimmungen. So darf der Vermieter grundsätzlich nur solche Kosten anrechnen, die gemäß Betriebskostenverordnung auch zulässig sind. Die zweite Einschränkung klingt selbstverständlich, ist es aber leider nicht immer: Selbstverständlich gehören nur solche Posten dazu, die auch tatsächlich im Haus vorhanden sind. Kosten für einen Garten, den niemand nutzen darf, gehören demnach eher nicht dazu.
Doch auch hier kann es Ausnahmen und Sonderregelungen geben, deren Gültigkeit nicht selten von der konkreten Formulierung abhängt. Deshalb kann unser Artikel nur als grobe Orientierung dienen - für rechtliche Beratung im Einzelfall empfiehlt sich der Besuch zum Beispiel bei einem Mieterbund, Mieterschutzverein oder einem Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung. Hier findet man passende Ansprechpartner, die sich außerdem mit den neuesten Urteilen und Gesetzestexten rund ums Mietrecht auskennen.
Ganz allgemein können zum Beispiel folgende Posten auf die Nebenkosten angerechnet werden: Selbstverständlichkeiten wie Grundsteuer, Abwasser und Müllgebühren zählen ebenso dazu wie der (Kalt-)Wasserverbrauch. Dieser kann entweder individuell abgerechnet (mit entsprechendem Zähler) oder auf die verschiedenen Mietparteien umgerechnet werden. Als Verteilerschlüssel gilt entweder die Wohnfläche oder die Bewohnerzahl der jeweiligen Mietwohnung.
Darüber hinaus können weitere Posten wie die Beleuchtung zum Beispiel im Treppenhaus, Schornsteinfegergebühren und die Gebäudeversicherung angerechnet werden. Darüber hinaus gibt es Posten, die von Fall zu Fall variieren: Zum Haus gehörige Gartenfläche, die fachmännische Pflege dieser sowie die Dienste eines Hausmeisters fließen häufig in die Nebenkostenabrechnung mit ein, ebenso wie Gemeinschaftseinrichtungen von der Waschmaschine bis zum Schwimmbad.
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