Sonnenschutz auf dem Balkon - Mieter haben Anrecht auf Markise

Von Dörte Rösler
7. Februar 2014

Man muss nicht lichtscheu sein, um im Sommer den Schatten zu suchen. Wenn die Sonne frontal auf die Fenster scheint, garantiert nur eine Markise erträgliche Temperaturen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts München darf der Vermieter die Installation deshalb nicht verweigern.

Im konkreten Fall wollte der Mieter einer Wohnung im 3. Obergeschoss seinen nach Süden liegenden Balkon mit einer Markise schützen. Die Vermieterin lehnte den Antrag ab. In ihrem Schreiben verwies sie darauf, dass auch ein Sonnenschirm Schatten spenden würde. Zudem sei durch eine fest montierte Markise das einheitliche Erscheinungsbild des Hauses gestört.

Stimmt nicht, meinten die Richter. Mieter haben ein Recht darauf, ihre Wohnung so einzurichten, dass sie darin angenehm leben können. Und dazu gehört auch der Schutz vor allzu viel Sonne - den ein Sonnenschirm nur unzureichend leistet.

In seinem Urteil bestätigte das Gericht allerdings, dass es sich beim Anbringen einer Markise um eine bauliche Veränderung handelt. Mieter brauchen also weiterhin die Genehmigung des Vermieters. Dieser darf seine Zustimmung jedoch nicht einfach verweigern.