Neue Grenzwerte bei Kaminöfen und Holzheizungen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
30. März 2010

Eine neue Verordnung soll für bessere Luft sorgen, so gelten für Kaminöfen und Holzheizungen ab dem 22. März 2010 neue Grenzwerte, wie auch das Umweltbundesamt berichtet. Die alte Verordnung stammte noch aus dem Jahr 1998, ist also auch schon 12 Jahre alt.

Wer jetzt einen neuen Ofen kauft, der erhält dabei eine entsprechende Bescheinigung über die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte. Wenn jemand einen Kamin besitzt, so gibt es längere Übergangsfristen und auch alte Öfen und Holzheizungen können noch bis 2014 oder sogar bis 2024 in Betrieb bleiben, was aber vom Alter der Öfen abhängt, doch wenn sie die Grenzwerte nicht überschreiten können sie sogar noch länger heizen. Nicht betroffen von der Regelung sind auch Öfen und Kamine, die vor 1950 gebaut wurden.