Preise für Ferienimmobilien in Portugal auf dem absoluten Tiefpunkt angekommen

Von Frank Sprengel
29. August 2013

Kaum ein anderes Land wurde härter von der Euro-Krise getroffen als Portugal, was sich nicht zuletzt in den derzeit niedrigen Preisen für dortige Ferienimmobilien zeige, weshalb nach Auffassung von Experten nun der ideale Zeitpunkt für einen Immobilienkauf sei, zumal der Immobilienwert in absehbarer Zeit wieder deutlich steigen könnte.

Neben dem zu erwartenden Wertzuwachs sprächen noch jüngste Neuerungen im Steuerrecht, von denen vor allem Rentner, die vom Ausland nach Portugal umsiedeln, profitieren könnten, für einen Immobilienkauf. Ungeachtet dessen sollen Ausländer ab einem Kaufpreis von 500000 Euro per se eine Aufenthaltsgenehmigung und nach fünf Jahren auf Wunsch sogar die portugiesische Staatsbürgerschaft erhalten.

Allerdings gelte es beim Kauf auf nationale sowie regionale Besonderheiten zu achten, zumal es in Portugal kaum deutschstämmige oder deutschsprachige Immobilienmakler, Anwälte und Notare gäbe. Eine der besagten Besonderheiten sei zum Beispiel, dass Immobilien bereits beim Kaufvertragsabschluss als Eigentum des Käufers gelten würden, wohingegen in Deutschland zunächst eine Grundbuchauflassung notariell beantragt werden müsse.

Da Immobilienverkäufe in Portugal jedoch per Gesetz zu veröffentlichen seien, verlange die portugiesische Rechtsprechung dennoch eine Eintragung ins Grundbuch. Folglich könne man sich aber anhand des Grundbucheintrags davon vergewissern, ob ein Immobilienanbieter tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer ist, obgleich es zumindest in ländlichen Gegenden noch immer denkbar sei, dass manche Grundstücke noch nicht ins Grundbuch eingetragen sind.

Neben dem Blick ins Grundbuch empfehle sich unter anderem noch, beim zuständigen Finanzamt nach dem "caderneta predial", einer Art Immobilienausweis, in dem Alter, Beschaffenheit, Ausstattung und Vermögenswert der betreffenden Immobilie vermerkt sind, zu fragen. Zudem sollten unbedingt die sogenannten Nutzungslizenzen von Baugrundstücken sowie Wohngebäuden bei der betreffenden Stadtverwaltung geprüft werden.