Instandhaltungsrücklage: Hausbesitzer können beim Finanzamt die Kapitalertragssteuer zurückholen

Von Laura Busch
8. Oktober 2010

Die Instandhaltungsrücklage ist im Wohnungseigentumsgesetz festgeschrieben und verpflichtet Hauseigentümer zur Rücklage einer Geldsumme mit der in vermieteten Immobilien Reparaturen bezahlt werden. Die Kapitalertragssteuern, die für diese Rücklage an die Bank abgeführt werden müssen, können jedoch erstattet werden, so der Verbraucherschutzverein Wohnen. Dazu dürfen die Erträge aus den Zinsen den sogenannten Sparerpauschalbetrag nicht überschreiten. Für ledige Personen liegt die Grenze hier bei 801 Euro und für verheiratete Personen bei 1602 Euro.

In der Anlage "Einkünfte aus Kapitalvermögen" kann dieser Anspruch geltend gemacht werden. Dazu benötigt das Finanzamt eine Übersicht über die gezahlten Zinsen, die Abgeltungssteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Angegeben werden muss hierbei sowohl die Geldsumme, die insgesamt angefallen ist, als auch die Summe, die für jeden Eigentümer einzeln anfiel. Das Finanzamt benötigt weiterhin eine Auskunft der Bank über diese Einkünfte.