Immobilienbesitzer dürfen ihre Wohnung an Touristen vermieten

Von Thorsten Hoborn
24. Februar 2010

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das Immobilienbesitzer ihre Wohnungen dauerhaft an Feriengäste vermieten dürfen. Die Hausgemeinschaft muss die Vermietung an ständig wechselnde Nachbarn hinnehmen, auch wenn sie darüber nicht erfreut ist. Denn manche Urlaubsmieter wissen sich nicht zu benehmen, was dem Hausfrieden schadet. Andere Wohnungseigentümer hatten bemängelt, dass so nicht nur die Anonymität im Haus ansteige, sondern auch das Sicherheitsgefühl darunter leide. Auch könnten die Wohnungseinrichtung Schaden nehmen.

Das Gericht dementierte dies, da auch Langzeitmieter den Wohnraum beschädigen können und das Sicherheitsgefühl so gesehen auch dadurch beeinträchtigt würde, dass ein Nachbar viel Besuch erhalte. Per Gesetz wird jedoch nicht festgelegt, dass eine Wohnung ausschließlich zum Wohnen benutzt werden darf. Sie kann somit als Büro gebraucht oder tage- und wochenweise vermietet werden.