So können Eigentümer beim Kauf einer Immobilie Steuern sparen

Mit diesen Tipps haben Sie die Möglichkeit, die Steuerlast beim Immobilienkauf zu verringern

Von Ingo Krüger
5. Juni 2015

Eine Immobilie zu kaufen, lohnt aufgrund der aktuell niedrigen Zinssätze. Der Staat freut sich über den florierenden Immobilienmarkt, da er bei jedem Kauf Steuern einnimmt. Doch es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu verringern.

Faktor Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland liegt der Steuersatz zwischen

  • 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen und
  • 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Saarland.

Demnach beeinflusst schon der Standort einer Immobilie oder eines Grundstücks die gesamte Steuersumme. Bei einer zeitlichen Trennung von Grundstückskauf- und Bauvertrag fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstücks an.

Grunderwerbsteuer lässt sich auch sparen, wenn man sogenannte bewegliche Güter, wie etwa Einbauküche oder Markisen, aus der Kaufsumme herausrechnet. Stattdessen sollten sie im Notarvertrag aufgeführt und dort mit einem Wert belegt werden.

Sonderausgabenabzug und Arbeitskosten

Beim Kauf einer Eigentumswohnung muss der neue Besitzer den Anteil seines Vorgängers an der Instandhaltungsrücklage ablösen. Die Grunderwerbsteuer ist für diesen Betrag dann nicht fällig, wenn der Anteil des Alteigentümers im Kaufvertrag gesondert aufgeführt wird. Bis zu 1200 Euro jährlich dürfen zudem für Handwerkerarbeiten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Generell sind dies 20 Prozent der Arbeitskosten. Wohn-Riester-Beiträge in der Steuererklärung (Anlage AV) können bis zu 2100 Euro im Jahr einbringen, und zwar als Sonderausgabenabzug.