Energiesparhaus

In einem Energiesparhaus wird der Energiestandard unter anderem durch einen vorgegebenen Energiebedarf je Quadratmeter Wohnfläche vorgegeben. Lesen Sie über die Merkmale von Energiesparhäusern und informieren Sie sich über die Vorzüge.

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher

Als Energiesparhaus wird ein Wohnhaus bezeichnet, bei dem sich der Energiestandard durch Haustechnik und bauliche Maßnahmen an den Vorgaben der Energieeinsparverordnung orientiert. Als eine Bundesrechtsverordnung aus Februar 2002 gilt sie in der aktuellen Fassung aus Juli 2013.

Beim Energiesparhaus geht es um ein möglichst kosten- und verbrauchseffizientes Energieverhalten. Je weniger Energie für Wärme und Heizung verbraucht wird, umso weniger Energie wird bezahlt, benötigt und letztendlich produziert. Berechnungsgrundlage für den Bedarf und Verbrauch von Energie sind die Gebäudenutzfläche oder die zu beheizende Wohnfläche.

Unterscheidungen

Man unterscheidet beispielsweise das KfW-Effizienshaus. Es handelt sich um eine besonders sparsame Variante und kann durch diee KfW-Förderbank gefördert werden.

Davon sind Standards von 40, 55 und 70 betroffen - je kleiner die Zahl, desto höher die Förderung, da die Energieeffizienz umso besser ist. Natürlich müssen diverse bauliche Voraussetzungen vorliegen.

Des Weiteren gibt es das Passivhaus. Man spricht von einer passiven Wärmenutzung; eine Heizung im klassischen Sinn ist aufgrund der guten Wärmedämmung nicht nötig. Wichtig ist eine gute Lüftungsanlage.

Zu den Vorzügen zählt eine konstante Raumtemperatur, niedrige Unterhaltungskosten sowie eine kompakte Haustechnik. Die Nachteile: die Baukosten sind hoch; außerdem handelt es sich um einen langen Bauzeitraum. Hinzu kommt, dass eine gründliche, individuelle Planung erforderlich ist, da es Passivhäuser "von der Stange" mit einheitlichen Lösungen noch nicht gibt.

Das Plusenergie-Haus produziert mehr Energie, als verbraucht wird. Ermöglicht wird dies durch eine moderne Heiztechnik sowie eine gute Dämmung.

Heizwärme und Primärenergiebedarf

Als Niedrigenergiehaus wird ein bestimmter Energiestandard sowohl für Neu- als auch für Altbauten bezeichnet. Die wichtigen Faktoren zur Energiebestimmung sind in Deutschland die Heizwärme und der Primärenergiebedarf.

Je weniger Heizwärme, gemessen in Kilowattstunde, kurz KW/h je Quadratmeter Wohnfläche verbraucht wird, umso größer, also höher ist die Energieeinsparung, die Energieeffizienz. Ein Passivhaus beispielsweise ist so gut wärmegedämmt, dass eine herkömmliche Gebäudeheizung weitgehend überflüssig ist. Der Energiebedarf ist auf fünfzehn KW/h je Quadratmeter beheizte Wohnfläche festgelegt.

Die Bundesregierung fördert den Neubau von Energiesparhäusern sowie die energetischen Sanierungen von Alt- und Mittelbauten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die KfW. Grundlagen dafür sind die 2007er und die 2009er Fassungen der Energieeinsparverordnung.

Eine dritte Verordnung gilt ab 2014. Gewährt werden in erster Linie tilgungsfreie Zuschüsse, die sich prozentual an der Darlehenssumme orientieren. Derartige Modernisierungsmaßnahmen berechtigen die Vermieter von Mietwohnungen zu Mieterhöhungen, um die Investitionen refinanzieren zu können.

Bei Neubau Vorgaben beachten

Energiesparhaus kann als ein Oberbegriff für Wohnraum mit einer möglichst effektiven, also umweltfreundlichen und kostengünstigen Energienutzung gesehen werden. Die Bundesregierung macht gesetzliche Vorgaben und schafft finanzielle Anreize für die Hauseigentümer.

Bei einer neuen Wohnraumschaffung, also bei Neubauten müssen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung zwingend eingehalten werden. Energie zu sparen ist eine langfristige Aufgabe, die übergreifend von allen Parteien in Bundesregierung und Opposition als ebenso wichtig wie vorrangig angesehen wird.