Hausbesitzer können ab 2013 ihren Schornsteinfeger frei wählen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
3. Januar 2013

Seit Jahrzehnten gab es unter den deutschen Schornsteinfegern keinen Konkurrenz-Wettbewerb, denn so war nur der jeweilige Bezirksschornsteinfeger für die einzelnen Gebiete zuständig. Doch ab dem 1. Januar 2013 können Hausbesitzer jetzt ihren Schornsteinfeger frei wählen, die jeweiligen Dienstleister müssen jedoch zugelassen sein und der Prüfbericht muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach zwei Wochen vorliegen.

Aber trotzdem wird der zuständige Bezirksschornsteinfeger in regelmäßigen Abständen (etwa zweimal in sieben Jahren) die sogenannte Feuerstättenschau durchführen und auch die neue Inbetriebnahme einer Heizungsanlage gehört weiterhin zu dessen Aufgaben.

Ob sich aber für die Hausbesitzer durch einen eventuellen Wechsel des Schornsteinfegers auch finanziell ein Vorteil ergibt, bleibt abzuwarten, denn man kann vielleicht mit dem "schwarzen Mann" einen Preis aushandeln, aber oftmals könnten die Anfahrtskosten höher sein, wenn man in dem Gebiet vielleicht nur der einzige Haushalt ist. Aber bei langfristigen Verträgen sollte man vorsichtig sein.