Neue Regeln ab 2015 - für Strom und Heizung

Der Umweltschutz wird 2015 besonders groß geschrieben: Effektives Stromsparen und geringe Heizkosten sind neue Ziele

Von Dörte Rösler
31. Dezember 2014

Auch das Jahr 2015 steht unter dem Motto "Energiesparen". Das gilt im Kleinen wie im Großen: Hausbesitzer müssen Dach und Heizung prüfen und Hersteller von Kaffeemaschinen müssen ihre Geräte stromsparend ausstatten.

Austauschpflicht für alte Heizkessel

Ab Januar 2015 dürfen Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Eine Ausnahme gilt für Eigentümer die bereits seit 2002 in ihrem Haus leben sowie für Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Wer einen älteren Standardheizkessel besitzt, muss diesen verschrotten - auch wenn er noch funktioniert.

In der Praxis wird der Schornsteinfeger bei der nächsten Prüfung aber erst einmal schriftlich verwarnen und eine Frist setzen. Es bleibt also genug Zeit, um in Ruhe Angebote einzuholen.

Dämmpflicht für Dächer

Wurde ein unbeheizter Dachboden bisher nicht gedämmt, muss der Eigentümer dies bis zum Jahresende 2015 nachholen. Wie beim Heizkessel gilt allerdings auch hier: Wer bereits seit 2002 in seinem Ein- oder Zweifamilienhaus lebt, braucht keine Dämmung unter dem Dach.

Abschaltautomatik für Kaffeemaschinen

Stromsparen geht auch im Kleinen. Damit Kaffeemaschinen nicht unnötig Energie verschwenden, müssen die Hersteller ihre Geräte ab 2015 mit einer Abschaltautomatik ausrüsten.

Maschinen mit herkömmlichen Glaskannen schalten nach 40 Minuten in den Ruhemodus, moderne Geräte mit Isolierkanne bereits nach fünf Minuten. Für Pad- und Kapselmaschinen gilt eine 30-Minuten-Frist. Geräte, die bereits im Handel sind, dürfen noch abverkauft werden.