Gebäude ohne Baugenehmigung müssen auch Jahre später abgerissen werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. Mai 2011

Wenn jemand ein Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet, so besitzt er auch Jahre später nicht das Recht diesen Bau bestehen zu lassen, das heißt illegal errichtete Gebäude haben keinen Bestandsschutz, wie das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis entschied.

Bei dem vorliegenden Fall hatte ein Tankstellenbesitzer schon in den 1960er Jahren auf seinem Gelände ein Ersatzteillager ohne Genehmigung errichtet. Jetzt vor zwei Jahren erst verlangten die Behörden den Abriss, was der Besitzer nicht akzeptierte, denn nach so vielen Jahren kann man mit einer solchen Forderung nicht mehr rechnen. Doch das Gericht sah die Sache anders und entschied den Abriss.