Mit Erbpacht zum eigenen Haus - Erbbaurecht als Alternative zum Grundstückskauf

Von Ingo Krüger
25. August 2014

Ein Eigenheim zu bauen, war selten so beliebt wie heute. Die niedrigen Zinsen sind ein großer Anreiz, in die eigenen vier Wände zu ziehen. Aus diesem Grund sind jedoch auch die Kosten für ein Baugrundstück gestiegen. Eine Alternative zum Kauf bietet das Erbbaurecht, auch Erbpacht genannt. Dabei können Häuslebauer das Grundstück für einen bestimmten Zeitraum vom Eigentümer, meist Kommunen, Kirchen oder Stiftungen, aber auch Unternehmen und Privatpersonen, pachten.

Der Erbbaurechtgeber erhält dafür, dass er seinen Boden dem Erbbauberechtigten zur Verfügung stellt, einen Erbbauzins. Dieser liegt in der Regel bei vier bis fünf Prozent des aktuellen Grundstückwerts im Jahr.

Erbauer des Gebäudes erhält nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Entschädigung

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhält der Eigentümer das Grundstück zurück. Für das Gebäude muss er eine Entschädigung an den Erbauer des Hauses oder dessen Erben zahlen. Diese beträgt wenigstens zwei Drittel des Hauswerts zum Ende der Erbpacht. Während der Vertragslaufzeit ist ein Verkauf des Gebäudes nur in Absprache mit dem Grundstückseigentümer erlaubt, eine Vermietung ist jedoch jederzeit gestattet.

Der sogenannte Heimfall, die vorzeitige Rückgabe, ist nur unter bestimmten Gründen möglich, die im Vertrag zwischen Grundstückseigentümer und Hausbauer aufgeführt sind. Dazu zählt etwa, wenn der Hausbesitzer mit der Zahlung des vereinbarten Erbbauzinses zwei Jahre im Rückstand ist.