Makler dürfen auch bei halbem Kaufpreis die volle Courtage kassieren

Von Dörte Rösler
27. Juni 2013

Die Maklercourtage ist immer wieder Thema von Streitigkeiten. In einem Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm nun die Ansprüche der Makler gestärkt. Auch wenn der Käufer durch langes und geschicktes Verhandeln den Preis des Objektes senkt, muss er die volle Vermittlungsgebühr zahlen.

Im konkreten Fall wollte ein Unternehmen ein Grundstück kaufen. Der Makler bot dies für 1,1 Millionen Euro an. Die Manager des Unternehmens verhandelten über ein halbes Jahr mit dem Verkäufer und einigten sich schließlich bei einem Kaufpreis von rund 620.000 Euro. Eine Zahlung an den Makler verweigerten sie, da der jetzige Vertrag durch ihr eigenes Engagement zustande gekommen sei.

Das Gericht entschied zugunsten des Maklers. Er habe Anspruch auf die volle Courtage in Höhe von knapp 19.000 Euro, auch wenn letztlich ein anderer Vertrag abgeschlossen worden sei. Denn der Kunde sei vom Makler vermittelt worden und habe auch das angestrebte Ziel erreicht.