2. September 2009
Tragen Sie sich mit dem Gedanken an den Erwerb einer Immobilie, die Sie auch selbst bewohnen möchten? Dann stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Sie können eine Bestandsimmobilie kaufen, oder aber Ihre Traumimmobilie selbst bauen. Viele Bauherren haben den Traum vom eigenen Einfamilienhaus. Doch es gibt einige Voraussetzungen, die Sie dabei beachten müssen.
Grundsätzlich hängt es vom vorhandenen Baugrund ab, welche Art der Immobilie darauf errichtet wird. Oftmals entscheidet die Kommune über ein Nutzungs- bzw. ein Bebauungsrecht und legt auch die Art der Bauten fest. So wird verhindert, dass sich auf eng begrenztem städtischen Raum zu wenig Wohnfläche bilden kann. Für die Grundstücksbesitzer ist dies leider oft ein Nachteil, da sie sich ihren Traum vom Häuschen mit Garten nicht verwirklichen können.
Auch nützt es Ihnen nichts, wenn Sie Grundbesitzer sind. Bevor Sie bauen können, muss Ihr Grundstück offiziell als Bauland anerkannt werden. Eine Obstwiese im Familienbesitz darf nicht einfach bebaut werden. Meist muss gewartet werden, bis das ganze Gebiet zum Bauland erklärt und entsprechend erschlossen wird. Die Wartezeiten sind von Region zu Region und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Ballungsgebieten ist es meist deutlich schwieriger, eine individuelle Genehmigung zu erhalten.
Wenn Sie ein frei stehendes Einfamilienhaus bauen möchten, dann ist dies in der Regel kostspieliger als die Errichtung von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern. Alle Erschließungskosten müssen von Ihnen selbst getragen werden, und können nicht in der Gemeinschaft der zukünftigen Bewohner geteilt werden. Bevor Sie also einen Bauträger beauftragen, sollten Sie in jedem Fall Ihre Finanzierung geklärt und gut abgesichert haben.
Bevor der Bau beginnen kann, muss eine Baugenehmigung vorliegen. Das heißt, dass auch der Architekt seine Pläne genehmigen lassen muss. In der Regel kümmern sich die Bauträger in Ihrem Auftrag um diese Genehmigungen. Wenn Sie ein sehr individuelles Einfamilienhaus planen, das einen ausgefallenen Grundriss, diverse Anbauten oder Besonderheiten aufweist, dann kann es mit der Genehmigung etwas länger dauern. Ein guter Architekt kann Sie jedoch bereits in der Planungsphase dahin gehend beraten, dass es möglichst wenig Klippen zu umschiffen gibt.
Idealerweise schließen Sie sich einem größeren Bauprojekt Ihres Bauträgers an. Die finanzielle Absicherung des Bauherrn kann meist besser gewährleistet werden, wenn der Bauträger ein größeres Areal mit mehreren Objekten gleichzeitig bebaut. Sprechen Sie am besten vorab mit Ihrem Rechtsbeistand und informieren Sie sich, worauf Sie achten müssen und welche Möglichkeiten es zu Ihrer Absicherung gibt.
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