Einbruchschutz für Mieter: Muss der Vermieter gewünschte Maßnahmen umsetzen?

Bei gewünschtem Einbruchschutz durch Mieter gibt es keine Garantie auf Zustimmung seitens des Vermieters

Von Cornelia Scherpe
28. März 2017

In Deutschland wird gern eingebrochen. Allein 2015 kam es zu rund 170.000 Einbrüchen in Wohnungen und Häusern. Die Zahl der Einbrecher hat sich in den vergangenen Jahren erhöht und daher fürchten viele Deutsche um ihren Besitz.

Wer Eigentum besitzt, kann mit dem Beauftragen entsprechender Sicherheitsfirmen sein Grundstück und seine Räumlichkeiten mit modernen Maßnahmen aufrüsten lassen. Doch wie sieht das bei Mietern aus?

Veränderungen der Bausubstanz bedürfen immer einer Absprache

Egal, ob man eine Doppelhaushälfte gemietet hat oder in einer Wohnung lebt; Veränderungen an der Bausubstanz müssen prinzipiell mit dem Vermieter abgesprochen werden. Die Räumlichkeiten sind dessen Eigentum und man selbst darf sie nur gegen die monatliche Miete nutzen.

Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings, dass alle Schutzmaßnahmen gegen einen Einbruch dann selbst vorgenommen werden dürfen, wenn die Bausubstanz unverändert bleibt. Das erlaubt es, Bewegungsmelder an den Fenstern und den Türen anzukleben. Auch ein einfacher Sicherheitsriegel stellt keinen Eingriff in die Bausubstanz dar.

Doch was machen Mieter, wenn sie neue Türen samt Sicherheitsschloss und einbruchssichere Fenster wünschen? Sie können selbstverständlich den Vermieter um die entsprechenden Maßnahmen bitten, es gibt jedoch keine Garantie auf eine Zustimmung. Der Vermieter darf mit seinem Eigentum nach eigenem Ermessen verfahren.

Bei eigener Durchführung Vorgehensweise bei möglichem Auszug klären

Gibt der Vermieter ein Okay und der Mieter soll die Maßnahmen selbst durchführen, muss unbedingt vorab geklärt werden, was bei späterem Auszug geschieht. Muss der Ex-Mieter die Umbaumaßnahmen am Ende durch einen Rückbau wieder in den alten Zustand überführen? Wird das vereinbart, kommen mehr Kosten beim Auszug zustande.

Ist der Vermieter bereit, Maßnahmen selbst zu ergreifen, fallen diese in die Kategorie "Modernisierung". Entsprechend dürfen insgesamt elf Prozent der Gesamtkosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Wer sich also ein Sicherheitsupdate für die Wohnung oder das Haus wünscht, muss auch als Mieter mit Mehrkosten rechen.