3. Mai 2011
Ob in einen luxuriösen Seniorenstift oder in einer eher familiären Einrichtung: Betreutes Wohnen kennt viele Formen. Wir zeigen, welche Leistungen zum Betreuungsstandard gehören und welche Services extra kosten.
Betreutes Wohnen setzt sich aus zwei Faktoren zusammen, welche erst gemeinsam den Kern dieses besonderen Konzepts ausmachen. Auf der einen Seite stehen Betreuung durch qualifiziertes Personal, auf der anderen Seite das Wohnen beispielsweise in einem Seniorenheim. Ziel ist es, Seniorinnen und Senioren ein möglichst selbständiges Leben zu ermöglichen, sie aber gleichzeitig bei allen nötigen Anforderungen zu unterstützen. Dabei gibt es ganz verschiedene Einrichtungen, Residenzen und Heime, welche Betreutes Wohnen anbieten.
Wichtig ist, dass hier alle Standardleistungen erfüllt werden: Beratung und Unterstützung bei wichtigen Fragen, Ausfüllen von Anträgen und vielen weiteren Hürden des Alltags sind ein wichtiger Aspekt. Und auch der soziale Aspekt darf nicht zu kurz kommen: Qualifizierte Einrichtungen des Betreuten Wohnens fördern aktiv Kontakte zu Mitbewohnern und Nachbarn, beispielsweise auch durch gemeinsame Freizeitangebote und Veranstaltungen. Neben den genannten Aspekten zählen auch ganz handfeste Leistungen wie die Reinigung der Fensterscheiben von außen zum Mindeststandard des Betreuten Wohnens. Darüber hinaus gibt es viele weitere Leistungen, welche jedoch nicht im Katalog der Pflegekasse enthalten sind. Diese müssen entsprechend selbst bezahlt werden. Hierzu gehören beispielsweise besonders umfassende Kulturangebote wie gemeinsame Opernbesuche oder Konzerte sowie weitere Extras, die je nach Seniorenstift angeboten werden. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Mietkosten für die Wohnung zählen ebenfalls nicht zu den übernommenen Leistungen. Sollten die eigenen finanziellen Mittel nicht zur Deckung ausreichen, so kann ein entsprechender Antrag beim Sozialamt der Stadt gestellt werden. Die Hilfe und Beratung zum Ausfüllen entsprechender Anträge zählt, wie eingangs erwähnt, zu den selbstverständlichen Leistungen beim Betreuten Wohnen.
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16.11.10 | |
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