Gericht verbietet irreführende Werbung mit homöopathischem Potenzmittel

Von Dörte Rösler
23. September 2013

Mit Homöopathie die Lust und Potenz steigern - eine Münchner Firma hat mit diesem Werbeversprechen Kunden gelockt und wurde dafür nun vom Gericht abgemahnt.

Keine Behandlung erektiler Dysfunktion mit Damiana möglich

Das homöopathische Mittel aus dem amerikanischen Damiana-Strauch soll laut Unternehmenswerbung die sexuelle Unlust von Frauen beheben und zugleich männliche Erektionsstörungen beseitigen. Die Richter mochten das nicht glauben.

Damiana ist zwar als Präparat gegen "sexuelle Schwäche" zugelassen und soll nach eigenem Gutachten der Firma die Blutgefäße erweitern. Für die Behandlung der erektilen Dysfunktion käme das Präparat also in Betracht.

Werbung irreführend

Das Landgericht München sah die Wirksamkeit aber nicht als erwiesen an. Und die homöopathische Verdünnung macht die Sache nicht besser. Ohne klinische Studien wollten die Richter das Mittel deshalb nicht als Therapeutikum gegen Erektionsstörungen und sexuelle Unlust anerkennen. Die diesbezügliche Werbung sei irreführend.

Bei anderen eher diffusen Versprechen, die von Wettbewerbshütern moniert worden waren, drückten die Richter ein Auge zu.