Facebook ändert Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen bezüglich Werbung und Gesichtserkennung

Von Frank Sprengel
12. September 2013

Das Unternehmen Facebook räumt sich offensichtlich bei einer aktuellen Novellierung seiner Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes sowie seiner Nutzungsrechte an Bildern und sonstigen Daten respektive Informationen der Netzwerknutzer weitreichende Rechte ein.

Betroffen seien davon auch Bestimmungen hinsichtlich personalisierter Werbung und vor allem der Gesichtserkennung, von der Facebook auf Druck durch Datenschützer innerhalb Europas vorerst abgesehen hat. Allerdings betone Facebook, dass Profilfotos sowie Nutzernamen auch in Zukunft ausschließlich für interne Werbung genutzt würden. Darüber hinaus könnten die Bilder und sonstigen Daten auch nur von jenen Netzwerknutzern, für die sie ohnehin freigegeben wären, eingesehen werden.

Das bedeute aber nicht, dass Facebook nicht das Recht hätte, jene Nutzerinformationen, die keine Rückschlüsse auf die tatsächlichen Personen erlauben, an andere Unternehmen weiterzugeben. Wer das soziale Netzwerk weiterhin nutzen möchte, müsse diese und allen weiteren Änderungen an den Nutzungsbestimmungen, die nach 30 Tagen automatisch für deutsche Nutzer in Kraft treten, schlichtweg akzeptieren, zumal Facebook seiner Netzwerkgemeinde im Gegensatz zu früher nicht mehr die Möglichkeit böte, gegen Richtliniennovellierungen abzustimmen.

Daher habe eine Mitarbeiterin des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) darauf hingewiesen, dass Facebook-Nutzer in ihrem Account unter "Werbeanzeigen" bei dem Menüpunkt "Kombiniere meine sozialen Handlungen mit Werbeanzeigen für ..." wenigstens "niemand" anklicken sollten.

Interessierte Facebook-Nutzer fänden übrigens weiterführende Informationen zu den aktuellen Datenschutzrichtlinien und zur sogenannten Site Governance unter https://www.facebook.com/fbprivacy und https://www.facebook.com/fbsitegovernance. Wer auf diesen Seiten den typischen "Gefällt mir"-Button anklicke, erhielte auch fortlaufend aktuelle Informationen zu zukünftigen Novellierungen.