Ein Getränkehersteller wollte einen mit Alkohol zubereiteten Energiedrink mit den Wörtern „Energy und Wodka“ benennen. Das hat das Oberlandesgericht dem Hersteller nun aber untersagt.
Laut der europäischen Health-Claims Verordnung dürfen Getränke, die mehr als 1,2 Prozent Alkohol enthalten, im Namen keine Angaben über Nährwert oder Werbung für die Gesundheit enthalten. Diese Regelung soll die Verbraucher schützen, die sonst schnell glauben, dass ein alkoholisches Getränk Leistung und Energie verstärkt.
Der Getränkeproduzent muss sich nun einen neuen Namen einfallen lassen.
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