Unerwünschte Werbebriefe können für die Deutsche Post sehr teuer werden

Weil er von der Deutschen Post mit einer unerwünschten Broschüre belästigt wurde, ging ein Rechtsanwalt vor Gericht

Von Frank Hertel
9. Dezember 2011

Der Lüneburger Rechtsanwalt Henning Grewe wollte die Werbebroschüre "Einkauf aktuell" nicht jede Woche in seinem Briefkasten haben. Deswegen schrieb er seit Dezember 2010 drei Briefe an die Deutsche Post, in denen er das Unternehmen bat, ihn mit dieser Werbung zu verschonen.

Die Post antwortete, dass er ja einen "Bitte keine Werbung"- Aufkleber am Briefkasten anbringen könnte, aber das wollte Grewe nicht, weil er andere Werbebroschüren gerne liest, nur eben nicht die in Deutschland sehr bekannte Broschüre "Einkauf aktuell". Als er immer weiter mit der Postwurfsendung belästigt wurde, ging Grewe vor Gericht.

Landgericht gibt Anwalt Recht

Nun hat das Landgericht Lüneburg ihm recht gegeben: Die Deutsche Post muss 250.000 Euro Strafe zahlen, wenn sie Herrn Grewe noch einmal die unerwünschte Werbung in den Postkasten steckt. In der Urteilsbegründung berief man sich auf Artikel 2 des Grundgesetzes. Darin geht es auch um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Urteil könnte die deutsche Werbewirtschaft empfindlich treffen, weil solche unerwünschten Postwurfsendungen mittlerweile jeden Briefkasten Tag für Tag erreichen.