Nivea-Blau und Sparkassen-Rot: Farben als Marken sorgen für juristischen Streit

Unternehmen der gleichen Branche streiten häufig über den Schutz bestimmter Farbmarken

Von Ingo Krüger
9. Juli 2015

Produkte und Unternehmen erkennt man nicht nur an ihrem Namen oder ihrem Logo, sondern auch an einer bestimmten Farbe. Solche Farbmarken sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. So streiten sich die Sparkassen und die Santander-Bank aus Spanien wegen der Farbe Rot schon seit vielen Jahren. Beide Unternehmen verwenden ein fast identisches Rot.

Farben als Marke

Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema beschäftigen. Auch andere Farbmarken, wie das Nivea-Blau oder das Langenscheidt-Gelb, sorgten bereits für juristische Auseinandersetzungen. Seit 1995 können in Deutschland Farben als Marke eingetragen werden. Die Entscheidung liegt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dort sind rund 300 Farbmarken geschützt.

Genauer Farbton entscheidend

Klagen über den Schutz bestimmter Farbmarken gibt es in der Regel durch andere Unternehmen der gleichen Branche. Neben dem Streit zwischen den Sparkassen und Santander sind auch Kontroversen zwischen Langenscheidt und einem Sprachlernsoftware-Hersteller sowie Nivea und Dove bekannt. Wer eine Farbmarke anmelden möchte, muss den genauen Farbton festlegen. Nur Rot oder Blau alleine reicht nicht.

So verwenden die Sparkassen einen Rotton mit dem Hex-Wert #df002a, Santander dagegen mit dem Hex-Wert #fe0002. Hier hat das Bundespatentgericht bereits entschieden, dass das von den Sparkassen verwendete Rot keine Farbmarke sei. Der Grund: Gewöhnliche Verbraucher würden bei der Farbe Rot nicht automatisch an die Sparkasse denken.