"Monsterbacke": Kinderquark verstößt gegen EU-Werbegesetz

Von Katharina Cichosch
14. April 2014

"So wichtig wie das tägliche Glas Milch" - mit diesem Slogan wirbt die speziell für Kinder konzipierte Quarkspeise "Monsterbacke" der Molkerei Ehrmann. 2010 wurde der Werbespruch auf die Verpackung gedruckt, seitdem steht er dort. Doch das sahen nicht alle so: Die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" reichte Klage gegen dieses fragwürdige Versprechen ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) war offensichtlich unsicher, wie die aktuelle rechtliche Lage aussieht - denn tatsächlich sind derlei Behauptungen nach EU-Recht nicht mehr erlaubt. Wer mit gesundheitlichen Wirkungen in dieser Form wirbt, der muss weitergehende Angaben machen. Behauptungen alleine genügen nicht - die neue Verordnung sieht vor, dass derlei Werbeslogans mit Fakten unterlegt werden und dass ein Hinweis auf die Grundlagen gesunder Ernährung mitgeliefert wird.

Dies hatte die Molkerei mit ihrem "Monsterbacke"-Quark offenbar nicht getan. So kritisierte der Europäische Gerichtshof, ohne entsprechendes Vorwissen erwecke der Slogan den Eindruck, die zuckerhaltige Quarkspeise sei genauso gesund wie ein Glas Milch.