Madonna siegt vor Petersburger Gericht

Von Susanne Schwarz
27. November 2012

Wegen eines Konzertes in Russland wurde gegen Superstar Madonna Klage erhoben. Sie soll homosexuelle Propagande betrieben haben. Zum Konzert wurden Bändchen in der Farbe Rosa ausgeteilt. Madonna rief zu mehr Verständnis und Toleranz gegenüber Homosexuellen auf. 10 Kläger fühlten sich durch diese Aktion in ihren ethnischen und religiösen Gefühlen verletzt und klagten auf Schadensersatz in Höhe von über 8 Millionen Euro.

Da die Klage nun durch das Gericht in Petersburg zurückgewiesen wurde, müssen diese 10 Kläger nun auch für die Kosten der Konzertveranstalter aufkommen, die als Nebenkläger auftragen. Verusacht wurde die Klage durch ein Gesetz, das im Februar erlassen wurde. Dieses untersagt ausdrücklich die "öffentliche Aufklärung über Homo-, Bi- und Transsexualität". Das umstrittene Gesetz wurde durch die Partei "Einiges Russland" initiiert.