11. April 2007
In der Schweiz sollen dem Publikum von Konzert-Veranstaltungen künftig Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, in denen ein niedriger Schallpegel herrscht. Darin sollen die Besucher ihr Gehör erholen können.
Diese Vorschrift, die vom Bundesrat festgehalten wurde, gilt für Konzerte ab einem Geräuschpegel von 93 Dezibel. Bei Schülerdiscos für unter-16-Jährige darf dieser Wert nicht überschritten werden. Außerdem gelten von nun an internationale Leitlinien für Lasershows, die einen Augenschaden verhindern sollen.
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