Komikerin Carolin Kebekus darf Kirchenkritik üben - Grenze ist bei einer Satire sehr, sehr hoch

Von Ingrid Neufeld
11. Juli 2013

Die Komikerin Carolin Kebekus übte in einer Sendung Kirchenkritik. Sie zeigte einen Video-Clip, in dem sie sich selbst in das Kostüm einer Nonne und eines Messdieners warf und einen Rap-Song mit der entsprechenden Kritik singt und das Ganze mit frivolen Gesten unterstreicht. Der WDR distanzierte sich von dem Clip, da er stellenweise "gegen das WDR-Gesetz verstoße" und weil man auf religiöse Überzeugungen Rücksicht nehmen will.

Der Fall landete vor der Kölner Oberstaatsanwaltschaft. Diese ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Sachverhalt "unter Kunstfreiheit fällt", da "die Grenze dessen, was man bei Satire ertragen muss sehr, sehr hoch ist". Die Staatsanwaltschaft befindet, dass der Aussage-Inhalt nicht "gotteslästerlich sei, sondern nur kirchenkritisch". Damit ist ein Straftatbestand nicht gegeben.