Dicke Luft im Wellness-Urlaub: Raucherzimmer ist Reisemangel

Von Nicole Freialdenhoven
14. Februar 2013

So hatte sich das Ehepaar sein entspanntes Wellness-Wochenende im Grünen nicht vorgestellt: Nach der Ankunft bekamen die beiden ein Zimmer, in dem zuvor stark geraucht worden war und die Ausdünstungen noch immer in den Wänden und Vorhängen zu riechen waren. Da kein anderes Zimmer zu bekommen war, machten die beiden kurzerhand kehrt und fuhren nach Hause zurück ohne zu zahlen. Dagegen klagte das betroffene Hotel vor dem Amtsgericht Meldorf, wie die Zeitschrift "ReiseRecht Aktuell" in ihrer neuen Ausgabe schildert.

Der Richter gab dem Ehepaar jedoch recht: Ein verräuchertes Zimmer ist gerade bei einem Wellness-Hotel ein echter Reisemangel, der das Durchatmen und Erholen verhindert. Bei einem Preis von 349 Euro für ein Wochenende hätten die beiden Anspruch darauf gehabt, dass ihre hohen Erwartungen voll erfüllt worden. Es habe keine Verpflichtung bestanden, eine Teilleistung in Anspruch zu nehmen, wenn der Rest nicht stimmte. Sie durften die Reise also völlig berechtigt abbrechen ohne etwas zu zahlen.