Reiseveranstalter haftet nicht für verunreinigten Badestrand

Von Dörte Rösler
12. September 2013

Reiseveranstalter haften nicht für alle Mängel am Urlaubsort. Wenn die Gäste durch einen mit Fäkalien verunreinigten Badestrand erkranken, haben sie keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Das Amtsgericht München erklärte dazu: Mängel, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, können ihm auch nicht angelastet werden. Im verhandelten Fall war die Verunreinigung durch ein defektes Rohr der Gemeinde entstanden.

Anders wäre es allerdings gewesen, wenn der Veranstalter von der Verschmutzung gewusst hätte. Dann wäre es seine Pflicht gewesen, die Gäste auf die Gefahr hinzuweisen.