Kaffeefahrten ohne endlose Verkaufspräsentation: Anwesenheitspflicht gilt nicht

Von Nicole Freialdenhoven
7. November 2012

Trotz aller Warnungen in Zeitschriften und Fernsehsendungen fallen jedes Jahr noch immer zahllose, vornehmlich ältere, Menschen auf die Anbieter von Kaffeefahrten herein. Diese versprechen in hübsch gestalteten Anzeigen Tagestouren zu attraktiven Zielen mit "Kaffee und Kuchen".

Was sie nicht sagen: Kaffee und Kuchen gibt es dann im Rahmen oft stundenlang andauernder Verkaufsveranstaltungen, bei denen den Senioren häufig minderwertige Produkte zu hohen Preisen aufgeschwatzt werden.

Wer wider Willens bei einer solchen Verkaufsveranstaltung endet, braucht dieser nicht bis zum bitteren Ende beiwohnen. Darauf weisen Verbraucherzentralen hin, die immer wieder mit Klagen getäuschter Mitreisender zu tun haben.

Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht. Auf keinen Fall sollten sich Teilnehmer mit Drohungen einschüchtern lassen, dass sie nicht an der Rückfahrt teilnehmen dürften, wenn sie den Saal verlassen: Wurde die Tagestour im Vorfeld komplett bezahlt, hat der Teilnehmer auch ein Recht auf alle Leistungen, einschließlich der Rückfahrt.

Vorsicht ist auch beim Kauf der angepriesenen Waren geboten. Wer beispielsweise eine Anzahlung leistet um die Ware später nach Hause geschickt zu bekommen, sollte darauf achten, dass der Beleg eine Postanschrift und Telefonnummer der Firma in Deutschland enthält und nicht nur eine Postfach-Adresse. Zudem gilt in jedem Fall das 14-tägige Widerrufsrecht, das es erlaubt später vom Kauf zurück zu treten.