Einfuhr illegaler Souvenirs: Zoll klärt Touristen per App über verbotene Gegenstände auf

Von Nicole Freialdenhoven
4. Juli 2013

Je mehr Menschen zu Fernreisen in exotische Länder aufbrechen, umso mehr steigen die Chancen, dass diese Menschen aus Ignoranz oder Unerfahrenheit verbotene Souvenirs erwerben und mit nach Deutschland bringen. Ob aus Elfenbein geschnitzte Figuren, in Whiskey eingelegte Schlangen oder gar lebende Frösche: Der Zoll konfisziert Souvenirs, die aus bedrohten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden. Gefälschte Markenware wie die "fast echte" Tasche von Louis Vuitton und die Rolex-Imitation können ebenfalls einbehalten werden.

Allein im letzten Jahr konfiszierte der Zoll an den deutschen Flughäfen rund 4.000 verbotene Mitbringsel und verhängte teilweise saftige Bußgelder. Wer gegen das Artenschutzabkommen verstößt, muss beispielsweise mit rund 150 Euro rechnen. Weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, hat der Zoll nun eine kostenlose App für Smartphones herausgebracht, die auch ohne Internetverbindung funktioniert und keine hohen Roamingkosten verursacht.

Mit dieser App können Touristen nun schon am Urlaubsort prüfen, ob das verlockende Souvenir vom örtlichen Markt überhaupt nach Deutschland eingeführt werden darf. Außerdem berechnet die App fällige Einfuhrangaben, wenn bei größeren Einkäufen die persönlichen Freimengen überschritten werden. So kann jeder ausrechnen, ob sich der Kauf beispielsweise von teuren elektronischen Geräten im Ausland trotz der Abgaben noch lohnt.