Erinnerungen aus dem Urlaub dürfen nicht aus Pflanzen- oder Tiermaterial bestehen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. Juli 2010

Eine Erinnerung aus dem Urlaub mit nach Hause zu bringen, gehört für die meisten Urlauber einfach dazu. Doch man muss vorsichtig sein, um was es sich dabei handelt, ansonsten kann eine Geldstrafe drohen.

So ist es untersagt, Souvenirs mitzunehmen, die aus Tiermaterial bestehen, wie beispielsweise Schlangenleder oder Elfenbein. Denn diese unterliegen dem Tierschutz und dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Gleiches gilt auch für gewissen Pflanzen, so das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie der deutsche Zoll. Für Touristen, die nicht darauf achten, könnte dies teuer werden. Bevor man etwas von seiner Fernreise mitbringt, sollte man sich über die Artenschutzbestimmungen des Landes informieren.