Schlechtes Klima in der Kreuzfahrtkabine bedingt Preisminderung

Von Susanne Schwarz
25. Oktober 2012

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat ein Urteil in einer Reiseangelegenheit gesprochen. Ein Ehepaar hat Reisepreisminderung gefordert, weil durch die Klimaanlage in ihrer Kabine während einer Kreuzfahrt durchweg kühle Luft eingeblasen wurde. Das Gericht sprach dem Paar eine Ersatzforderung in Höhe von 1.500 Euro zu.

Da die Begründung nicht detailliert genug war, konnte dem Ehepaar kein höherer Schadensersatz zugesprochen werden. Es liegt also in der Pflicht des Klägers, den Umstand, der die Preisminderung bewirken soll, sehr eingehend zu beschreiben, damit sich das Gericht ein Urteil bilden kann.