Tierangriffe - Wann Schadensersatz möglich ist

Bei Tierangriffen auf Safaris ist nicht immer Schadensersatz geltend zu machen

Von Andreas Krämer
2. September 2011

Eine Safari kann für Touristen im schlimmsten Fall mit schweren Verletzungen enden und je nach Einzelfall haben die Betroffenen einen Anspruch auf einen Schadensersatz. Wenn es zu einem Tierangriff während eines Ausflugs kommt, so trägt der Reiseveranstalter dafür generell nicht das Risiko weil dies unter die Verwirklichung des Lebensrisikos fällt. Der Veranstalter muss allerdings Verkehrssicherheitspflichten einhalten.

Zum Beispiel ist die Firma dazu verpflichtet, die Reiseteilnehmer über ein passendes Verhalten in Kenntnis zu setzen und die Safari sollte in einem sicheren Fahrzeug erfolgen. Laut Holger Hopperdietzel, einem Rechtsanwalt für Reiserecht spielt ein sicheres Auto bei Tierangriffen eine zentrale Rolle.

Gefahrenquellen und Handeln bei Zwischenfällen

Wenn der Teilnehmer ein geschlossenes Fahrzeug verlassen sollten, dann handelt es sich dabei um ein eigenständiges Verhalten. Auf der anderen Seite bedeutet ein Geländewagen mit offenem Verdeck eine Gefahrenquelle. Zu einer weiteren Pflicht gehört der Einsatz geschulter Mitarbeiter.

Bei einem Vorfall während eines Ausflugs sollten die betroffenen Teilnehmer den Reiseveranstalter gleich vor Ort anzeigen damit nach dem Urlaub entsprechende Ansprüche gegen das Unternehmen geltend gemacht werden können.

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