Rücktrittsversicherung per Kreditkarte - Versicherer müssen nicht immer zahlen

Von Dörte Rösler
12. Dezember 2013

Wer eine Rücktrittsversicherung in Anspruch nehmen möchte, sollte die Reise vollständig mit Kreditkarte zahlen. Wenn die Anzahlung via Überweisung getätigt wurde, muss das Kreditunternehmen die Stornokosten nicht erstatten. Darauf weist das Amtsgericht München in einem Urteil hin.

Im verhandelten Fall hatte der Besitzer einer Lufthansa Miles-and-More-Goldkarte zwar 5.004 Euro für seine Südafrika-Reise mit der Kreditkarte gezahlt, die Anzahlung von 1.509 Euro überwies er jedoch per Online-Banking. Als er die geplante Reise kurzfristig stornieren musste, fiel eine Entschädigung von 3.610 Euro an.

Für diese Summe muss allerdings nicht das Kreditunternehmen aufkommen. Zwar sind Reisen, die mit Karte gezahlt werden automatisch versichert, der Versicherungsvertrag kommt aber nur zustande, wenn die Kreditkarte alleiniges Zahlungsmittel ist.