Digitale Fingerabdrücke auf Reisepässen sind rechtens

Von Dörte Rösler
21. Oktober 2013

Bereits seit 2007 müssen Bundesbürger auf neuen Reisepässen einen digitalen Fingerabdruck speichern lassen. Die Klage eines Mannes gegen diese Praxis wurde nun vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen. Die Speicherung biometrischer Daten in Ausweispapieren entspricht demnach europäischem Recht.

Der Kläger aus Bochum sah durch die Speicherung sein Grundrecht auf Privatsphäre verletzt. Folgerichtig weigerte er sich, beim Passantrag seine Fingerabdrücke speichern zu lassen. Die Luxemburger Richter bestätigten zwar, dass sie Speicherung der persönlichen Daten ein Eingriff in die Privatsphäre seien. Sie werteten jedoch den Schutz vor Passfälschungen und illegalen Einreisen höher als den Schutz der biometrischen Daten.

Damit sind alle Bürger der EU verpflichtet, ihre beiden Zeigefinger für den Reisepass scannen zu lassen. Gespeichert werden die Daten in einem Chip auf dem Reisepass.