Ansprüche bei einer Reiseunfallversicherung

Meine frage ist die folgende. Ich war im September 2003 mit meiner Frau und mit Freunden in Rhodos im Urlaub. Habe vorher eine Reiseunfallversicherung abgeschlossen (für die ganze Familie). Dort hatten wir einen Unfall mit dem Roller wo wir dann auch im Krankenhaus waren. Meine Frau war im Koma und ist mit dem ADAC Jet nach Deutschland geflogen worden. War dann noch ca. 5 Monate im Koma bevor sie an denn folgen gestorben ist. Ein Feund meinte das ich anspruch habe auf das Geld wenn ein totesfall eintritt. Das ich aber nicht von der Versicherung bekommen habe. Nur die Rentenversicherung aber auch nur das einbezahlte geld plus Überschuß. Jetzt meine Frage habe ich anspruch auf das Geld von der Unfallreiseversicherung wenn der tot nach ca einem halben Jahr eintritt.
MfG Norbert

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