Für chronisch Kranke empfiehlt sich keine Reiserücktrittsversicherung

Eine gewönliche Reiserücktrittsversicherung greift nur bei nicht zu erwartenden Krankheiten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Mai 2011

Für chronisch Kranke ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht geeignet, wie jetzt ein Fall in München zeigte. Ein Mann hatte für sich und seine Frau eine Reise nach Moskau gebucht und dabei auch eine dementsprechende Versicherung abgeschlossen. Aber vier Wochen nach der Buchung musste der Mann wegen eines epileptischen Anfalls in ein Krankenhaus, wurde aber nach einer Woche als "arbeits- und reisefähig" wieder entlassen. Am Abreisetag erlitt der Mann jedoch wieder einen Anfall und musste deshalb die Reise absagen.

So wurden dann 80 Prozent der Reisekosten als Stornogebühren vom Reiseveranstalter verlangt, die der Mann aber von der Versicherung zurück haben wollte. Doch die erstattete nur einen kleinen Betrag, so dass es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in München kam.

Teurere Versicherung für chronisch Kranke wählen

Doch die Richter entschieden sich gegen den Mann, der ja wüsste, dass die Erkrankung bestehe und zu jedem Zeitpunkt wieder ausbrechen könne, so dass er die Reise schon früher hätte stornieren müssen. Dieses Unterlassen wurde als grob fahrlässig gewertet und der Mann blieb auf den gezahlten Reisekosten von gut 1600 Euro sitzen und musste auch noch die Gerichtskosten bezahlen.

Die Versicherungen treten im Prinzip nur dann ein, wenn es sich um eine plötzlich auftretende Erkrankung handelt, was aber hier nicht der Fall war. Doch können auch chronisch Kranke sich gegen diesbezügliche Beschwerden versichern, allerdings mit einer höheren Prämie.