Tritt eine Reiserücktrittsversicherung auch bei einer unerwarteten Schwangerschaft ein?

Meine Schwester und ihr Lebensgefährte haben vor zehn Monaten eine Fernreise gebucht. Als Frühbucher haben sie einen sehr guten Rabatt bekommen.
Eine Reiserücktrittsversicherung haben sie auch abgeschlossen.
Kurz nach Buchung der Reise, wurde mein Schwester schwanger und jetzt kann sie die Reise natürlich nicht antreten.
Werden die Kosten von der Versicherung ersetzt oder wie ist das geregelt?

Lg Melli

Antworten (2)
@nmt15

In Rechnen warst du wohl nicht so gut, was? Wenn die Reise vor zehn Monaten gebucht wurde, die Frau kurz nach der Buchung schwanger geworden ist, dann steht sie zu dem vereinbarten Reisebeginn entweder kurz vor der Niederkunft und hat gerade geboren. In beiden Fällen ist ein Fernreise unvorstellbar. Es dürfte also meiner Meinung nach überhaupt keine Probleme geben, solch eine Reise rückgängig zu machen.

Schwanger = reiseunfähig???

Hallo, kurze Frage nur: Bedeutet schwanger sein automatisch auch reiseunfähig sein? Oder liegt in diesem Fall eine Risikoschwangerschaft vor? Dann müsste der Arzt ein Attest ausstellen, dass die Frau keine Fernreise machen darf. Und mit dem Attest in der Hand würde dann die Reiserücktrittsversicherung zahlen. Aber auch nur dann. Schwangerschaft ist ja schließlich keine Krankheit.

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