Reiseveranstalter muss bei All-Inclusive-Urlaub mit betrunkenen und randalierenden Urlaubern rechnen

Von Melanie Ruch
27. September 2013

Wer einen All-Inclusive-Urlaub bucht, freut sich in der Regel vor allem auf Eines: unbegrenzt Alkohol trinken. Und mit entsprechendem Klientel, Verhaltensauffälligkeiten und negativen Konsequenzen müssen die Reiseveranstalter rechnen, wenn sie All-Inclusive-Reisen anbieten. Das entschied das Amtsgericht Viersen im Fall eines Pärchens, dass über einen deutschen Reiseveranstalter eine All-Inclusive-Reise in die Türkei gebucht hatte und den Urlaub auf Grund seines negativen Verhaltens frühzeitig abbrechen musste.

Nach Ruhestörung und Beschimpfung Rückreise auf eigene Kosten

Das Pärchen wurde wegen wiederholter nächtlicher Ruhestörung aus seinem Hotel geworfen und vom Reiseveranstalter in einem anderen Hotel untergebracht. Doch dort fiel das Paar schon am ersten Tag negativ auf, sodass das Hotel die Aufnahme der Urlauber ablehnte.

Nachdem dann auch noch die Reiseleiterin von dem Pärchen beschimpft wurde, cancelte der Reiseveranstalter den restlichen Urlaub des Paares, dass sich die frühzeitige Rückreise nach Deutschland selbst organisieren und bezahlen musste. Dagegen ging das Paar nun gerichtlich vor und bekam Recht.

Hoher Alkoholkonsum bei dieser Art Urlaub typisch

Nach Ansicht des Gerichts sei übermäßiger Alkoholkonsum bei Urlaubern während eines All-Inclusive-Urlaubs in der günstigen Preisklasse typisch und somit müssten die Reiseveranstalter die alkoholbedingten Verhaltensauffälligkeiten der Urlauber in einem deutlich höheren Maße tolerieren als bei anderen Pauschalreisen. Der Reiseveranstalter muss dem Paar nun zumindest die Kosten für den Rückflug und die Bahnfahrt nach Hause erstatten.