Visumspflicht für türkische Staatsbürger: Touristen aus der Türkei brauchen Visum

Von Ingrid Neufeld
26. September 2013

Eine türkische Staatsangehörige hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, weil sie für den Besuch bei ihrem Stiefvater von Deutschland kein Visum erhalten hatte.

Ohne Visum aufgrund "freien Dienstleistungsverkehrs"

Deshalb beschloss sie ohne Visum nach Deutschland zu kommen und begründete dies damit, dass sie in Deutschland Dienstleistungen beanspruchen wollte und belegte das mit dem "freien Dienstleistungsverkehr", der im Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommens, das die Europäische Union mit der Türkei getroffen hatte, festgehalten worden war. Doch das EuGH urteilte, dass eine Visumspflicht trotzdem notwendig wäre (Az: C-221/11).

Freier Dienstleistungsverkehr nur für Unternehmen

Die Dienstleistungen beziehen sich auf Unternehmen, die in der Türkei ansässig sind. Grundlage dafür sind die wirtschaftlichen Beziehungen, die zwischen Türkei und EU von dieser Regelung profitieren sollen. Doch "passive Dienstleistungsfreiheit" ist damit nicht gemeint.