BGH stärkt Rechte von Fluggästen bei Verspätungen - Ankunftszeit am Ziel ist entscheidend

Von Dörte Rösler
25. September 2013

Der Bundesgerichtshof hat zwei Fluggästen Schadensersatz zuerkannt, weil sie durch einen verspäteten Zubringerflug ihren Anschlussflug verpasst haben. Ihr Endziel erreichten sie dadurch 7,5 Stunden später.

Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar eine einheitliche Reise von Miami über Madrid bis Düsseldorf gebucht. Da sich der Kontinentalflug um 1,5 Stunden verspätete, landeten die Eheleute aber zu spät in Madrid, um dort noch das gebuchte Flugzeug nach Düsseldorf zu erreichen. Erst sechs Stunden später startete die nächste Maschine.

Als Ausgleichszahlung für die verspätete Ankunft am Zielort muss die spanische Fluglinie Iberia nun 600 Euro pro Person bezahlen.