Hotelmängel frühzeitig bei der Reiseleitung reklamieren - sonst gibt es keinen Schadenersatz

Von Dörte Rösler
10. September 2013

In den Ferien suchen Menschen Erholung. Ein unsauberes Hotelzimmer und unappetitliche Zustände am Buffet können die Urlaubsfreude nachhaltig verderben. Wer mit der Reklamation zu lange wartet, hat jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Ein rechtskräftiges Urteil des Münchner Amtsgerichts stellt klar, dass Beschwerden frühzeitig vor Ort erfolgen müssen - und zwar direkt beim Reiseleiter. Proteste gegenüber dem Hotelpersonal haben für den Veranstalter keinen Belang.

Im vorliegenden Fall hatte eine Ehepaar an der Rezeption seines griechischen Urlaubshotels mehrfach das schmutzige Zimmer und das schlechte Essen gerügt. Der örtlichen Reiseleitung schilderte es die Probleme aber erst vier Tage vor Ende des zweiwöchigen Urlaubs. Einen Wechsel in ein anderes Hotels lehnten die Urlauber dann ab. Dem Richter war das zu wenig Engagement. Sie wiesen die Schadenersatzforderungen der Eheleute zurück.