Haie im Paradies sind kein Reisemangel: Gericht weist Klage ab

Von Nicole Freialdenhoven
8. Mai 2013

Tummeln sich Haie vor einem Badeort im Meer und wird daraufhin ein Badeverbot ausgesprochen, ist dies kein Reisemangel, der zu einer Kürzung des Reisepreises berechtigt. Dieses Urteil fällte das Landgericht München I und bestätigte damit ein vorausgehendes Urteil des Amtsgerichtes, gegen das die Kläger Berufung eingelegt hatten.

Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar aus München, das für stolze 4462 Euro eine Pauschalreise auf die zu den Seychellen gehörende Insel Praslin gebucht hatte. Erst nach der Ankunft stellten die beiden fest, dass für mehrere Strände auf Praslin ein Badeverbot verhängt worden war, nachdem ein Hai Schwimmer am Strand von Anse Lazio angegriffen hatte. Den Münchenern vermieste das Badeverbot den Urlaub derartig, dass sie nach der Rückkehr die Hälfte des Reisepreises vom Veranstalter zurückverlangten - dieser weigerte sich.

Das Amtsgericht München gab dem Reiseveranstalter recht: Er sei nicht verpflichtet, den Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen, zumal nicht alle Strände auf Praslin gesperrt gewesen seien und allgemein bekannt sei, dass sich Haie vor den Seychellen-Inseln tummeln. Unbeeinflussbare Naturereignisse müssten Pauschalreisende nun einmal hinnehmen.