Wenn Passagiere mit ihrer Airline hadern - Neue Schlichtungsstelle ab 1.November aktiv

Von Nicole Freialdenhoven
7. Mai 2013

Flugpassagiere, die sich mit einer Airline anlegen, konnten ihre Rechte bislang häufig nur schwer durchsetzen, egal ob es um finanzielle Entschädigungen für verlorene Koffer ging oder um verpasste Reisefreuden aufgrund großer Verspätungen. Dies soll sich nun ändern: Ab dem 1.November nimmt eine Schlichtungsstelle die Arbeit auf, die Flugpassagieren dabei hilft, ihre Ansprüche unbürokratisch durchzusetzen. Damit soll der zeit- und kostenaufwändige Gang vor Gericht vermieden werden.

Die deutschen Airlines, die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zusammengeschlossen sind und die ausländischen Airlines, die dem Verband BARIG (Bord of Airline Representatives in Germany) angeschlossen sind, haben bereits ihre Bereitschaft zur Teilnahme an Schlichtungen erklärt. Von weiteren nicht-organisierten Airlines gingen zumindest positive Signale aus, so das Bundesjustizministerium.

Bei Streitfragen können sich Passagiere an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden oder an eine übergeordnete Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz. Allerdings müssen zuvor mindestens zwei Monate vergangen sein, in der die Airline nicht auf die Forderungen der Passagiere reagiert hat. Zudem gilt eine Bagatelluntergrenze von 10 Euro. Die Obergrenze für Forderungen, die über die Schlichtungsstelle laufen, liegt bei 5000 Euro. In der Regel geht es um Ersatzleistungen für annullierte und verspätete Flüge oder verlorenes und beschädigtes Gepäck.