Airlines dürfen keine Stornokosten von 100 Prozent erheben

Von Katja Grüner
29. April 2013

Wenn es um das Thema Reiserecht geht wird es oft kompliziert, vor allem im Kleingedruckten der Fluggesellschaften. Diese schließen in ihren AGB oft die pauschale Erstattung des Flugpreises aus, wenn der Flug nicht angetreten wird. Das Amtsgericht in Rüsselsheim entschied nun in einem konkreten Fall, dass eine solche Klausel rechtswidrig sei.

Ein Ehepaar hatte gegen eine Airline geklagt, da diese nach der Stornierung des Fluges den Ticketpreis nicht zurückerstatten wollte. Das Amtsgericht entschied, dass dieses Vorgehen nicht rechtens sei und die Airline nur die ihr entstandenen Kosten einbehalten dürfe.