Gericht stärkt Rechte von Fluggästen - Verspätungen am Zielort entscheidend

Von Alexander Kirschbaum
27. Februar 2013

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Fluggästen gestärkt. Air France wollte einer Frau aus Bremen, die ihren Zielort erst mit elf Stunden Verspätung erreichte, keine Entschädigung zahlen.

Laut der Fluggesellschaft habe sich der Abflug lediglich um zweieinhalb Stunden verspätet, eine Entschädigung stehe Passagieren aber erst ab drei Stunden Verspätung zu. Die Frau war auf dem Weg nach Paraguay und hatte durch die Verzögerung am Abflughafen in Bremen ihre Anschlussflüge in Paris und São Paulo verpasst.

Der Europäische Gerichtshof machte jetzt deutlich, dass die Verspätung am Zielort entscheidend für eine Entschädigungszahlung ist, und nicht die Verspätung beim Abflug. Kommt ein Passagier erst mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Zielort an, dann steht ihm eine Ausgleichszahlung zu. In dem vorliegenden Fall erhielt die Frau wegen der Verzögerung auf dem Langstreckenflug eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zugesprochen.