Wenn das Schiff nicht fährt - Neue EU-Verordnung stärkt Passagiere

Von Nicole Freialdenhoven
17. Dezember 2012

Was für Bahn- und Flugpassagiere schon länger gilt, soll nun auch endlich für Schiffspassagiere gelten: Kommt es zu erheblichen Verspätungen, haben sie Recht auf eine finanzielle Entschädigung. Dies gilt sowohl für Kreuzfahrtschiffe als auch für Fähren - allerdings nur innerhalb des EU-Raumes.

Bei einer Fahrtzeit von bis zu vier Stunden ist bei einer Verspätung ab einer Stunde 25% Erstattung des Fahrpreises angebracht, bei einer Fahrtzeit zwischen vier und acht Stunden gilt die Erstattung ab einer Verspätung von zwei Stunden und bei Fahrten zwischen acht und 24 Stunden ab einer Verspätung von drei Stunden. Verdoppelt sich die Verspätung, erhöht sich auch die Entschädigung von 25% auf 50%.

Bei Kreuzfahrten gilt zudem, dass der Veranstalter bei einer Verspätung von mehr als 90 Minuten kleine Mahlzeiten und Getränke anbieten muss, sowie im Notfall für zusätzliche Übernachtungen an Land zahlen muss (maximal drei Nächte, maximal 80 Euro pro Person, pro Nacht).

Allerdings gilt dies nicht für sicherheitsgefährdende Wetterverhältnisse, Naturkatastrophen oder bewaffnete Konflikte in der Region. Die Regeln gelten sowohl für Hochseekreuzfahrten als auch für Flusskreuzfahrten.