Geht auf Flugreisen Gepäck verloren, wird nicht pro Gepäckstück sondern pro Person entschädigt

Von Marion Selzer
23. November 2012

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun in Luxemburg entschieden, dass beim Verlust von Gepäck auf Flugreisen nur pro Person und nicht pro Gepäckstück entschädigt wird.

Damit hat das EU Gericht die Schadensersatzansprüche von Reisegruppen und Familien für verloren gegangenes Fluggepäck stark verbessert.

Die Schadensersatzregelung gilt für jeden einzelnen Reisenden. Befinden sich Gegenstände im Gepäck der Eltern oder Mitreisenden, besteht dennoch ein Anspruch auf Schadensbegleichung.