Urlauber müssen nicht alle Vorabzahlungen an Reiseunternehmen akzeptieren

Von Marion Selzer
13. November 2012

Wer eine Pauschalreise bucht, darf die Anzahlung der Reisekosten verweigern, wenn das Reiseunternehmen mehr als 20 Prozent der Reisekosten als Anzahlung verlangt.

Aus einem Entscheid des Oberlandesgericht Dresden geht hervor, dass Anzahlungen von mehr als 20 Prozent unzumutbar für den Kunden sind. Ebenso dürfen Reiseveranstalter den Restbetrag nur wenige Tage vor Antritt der Reise verlangen.

Im Fall ging es um ein Reiseunternehmen, dass in seinen AGB die Klauseln hatte, dass bei Buchung einer Reise 40 Prozent der Reisekosten fällig wurden und der Restbetrag bereits 45 Tage vor Urlaubsbeginn gezahlt werden müsse.

Im Schutz der Kunden hielten die Richter vom Oberlandesgericht diese Klauseln für nichtig.