Fluglinie muss Passagiere bei fehlendem Gepäck entschädigen

Von Max Staender
30. August 2012

Für die Fluggäste ist es extrem ärgerlich, wenn sie bei Umsteige-Stopps nicht weiterfliegen dürfen, weil ihre Koffer noch nicht umgeladen sind. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Passagier in dem Fall von der entsprechenden Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung erhält.

Im speziellen Fall ging es um einen Umsteigeflug in die Karibik, wo das Gepäck eines Mannes nicht rechtzeitig verladen wurde und er erst am nächsten Tag weiterfliegen konnte. Bislang erhielten die Fluggäste eine Entschädigung von 600 Euro, wenn ihnen von der Airline der Anschlussflug wegen fehlendem Gepäck untersagt wurde. Anscheinend bestehe ein zu großes Sicherheitsrisiko, wenn das Gepäck und der Passagier getrennt voneinander reisen.

Dieser Auffassung waren die Richter allerdings nur dann, wenn der Reisende vorsätzlich bewirkt, dass sein Gepäck in einem anderen Flugzeug transportiert wird.