Mängel im Urlaub müssen direkt schriftlich bei der Reiseleitung reklamiert werden

Von Marion Selzer
19. Juni 2012

Viele Urlauber sind unzufrieden mit der Hygiene des Hotelzimmers, dem Essen oder unzureichendem Service. Dabei besteht bei vielen Mängeln ein Recht auf Entschädigung.

Um dieses Recht geltend zu machen, ist es wichtig, dass sich der Reisende direkt schriftlich beim Veranstalter oder Reiseleiter beschwert. Wird dies nicht getan, verliert der Reisende seine Ansprüche auf Entschädigung. Nur bei schriftlicher Beschwerde ist der Reiseleiter rechtlich gezwungen, den Gast innerhalb einer gewissen Frist zu entschädigen. Dabei muss der Veranstalter dem Urlauber einen mindestens gleichwertigen Ersatz anbieten. Geschieht das nicht, kann der Kunde sofort kostenlos kündigen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es sinnvoll Beweise, wie zum Beispiel Fotos zu sammeln.

Wer sich erst nach dem Urlaub beschweren will, muss dies innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise tun. Auch in diesem Fall muss die Reklamation schriftlich erfolgen, am besten durch ein Einschreiben mit Rückschein.